Curriculum der generalistischen beruflichen Weiterbildung
zur
„Pflegefachkraft für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege“ (Basiskurs) +Pädiatrie
und
„Pflegeexperte für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege“ (Expertenkurs) +Pädiatrie
zertifiziert durch CNI – Competenz Netzwerk außerklinische Intensivversorgung e. V.
Stand 31. Juli 2023
Vorwort:
Die außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege ist aufgrund medizinisch-pflegerischer Entwicklungen, technischer Innovationen und gesundheitspolitischer Vorgaben einem stetigen Wandel unterzogen. Diese Veränderungen erfordern auch in der Weiterbildung von qualifiziertem und hochspezialisiertem Fachpersonal stetige Anpassungen.
Dem wird das neue Curriculum der Arge der Fachgesellschaften in besonderer Weise gerecht und erfüllt gleichermaßen die Anforderungen
· der 2017 revidierten S2-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“,
· der 2018 in Kraft getretenen Qualitätsprüfungsrichtlinie des MDK (QPR Ambulant) sowie
· der im Juni 2023 erschienen Rahmenempfehlungen zum Vertrag nach §132L Abs.4 SGB V zur ambulanten außerklinischen Intensivpflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege.
Das Thema der Versorgung intensivpflichtiger Patient:innen in der außerklinischen intensivpflegerischen Versorgung nimmt durch den stetigen Gewinn an pflegerischen und medizinischen Kenntnissen und Entwicklungen eine zentrale Stellung ein. Dieses Upgrade des Curriculums zeigt eine Mindestanforderung an Qualität und Inhalt des Qualifizierungsangebots auf, die durch eine Zertifizierung nachzuweisen ist. Die Teilnehmer:innen sollen durch die berufsbegleitende Qualifizierung und dem damit zu erwartenden Kompetenzgewinn befähigt werden, eine gesicherte Versorgungsqualität bestehender und zukünftiger pflegerischen Aufgaben und Herausforderungen zu erlangen. Sie werden durch die Teilnahme an der Qualifizierung auf die komplexen Anforderungen in der Patient:innenversorgung vorbereitet. Die Teilnehmer:innen werden bei dem Erwerb neuer Kompetenzen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege fachlich-, didaktisch- und methodisch durch Dozent:innen und Praxisanleiter:innen in Theorie und Praxis, begleitet. .
Zielgruppe:
• Pflegefachfrau / Pflegefachmann; (Pflegeberufegesetz – PflBG, in Kraft getreten ab dem 01.01.2020)
• Altenpfleger/in (zuständig: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Altenpflegegesetz – AltPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*); Pflegeberufegesetz – PflBG
• Altenpfleger/-in nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht.
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*)
• Gesundheits- und Krankenpfleger/in Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*)
• Staatlich anerkannte Krankenschwester / Krankenpfleger (bis 2004)
Struktur der Weiterbildung:
Die Weiterbildung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Zusatzqualifikationen
Ø Basisqualifikation (mindestens 120 Zeitstunden berufsbegleitend)
– Mindestens 80 Zeitstunden Unterricht mit abschließender schriftlicher Prüfung
– Mindestens 40 Zeitstunden Praktika laut Praktikumskatalog. Teil dieser Praktika (5 Zeitstunden) ist ein Praxis-Transferbericht indem der Teilnehmer aus einem der Praktikumseinsätze oder zu einer thematischen Vorgabe mit Beatmungsbezug, zuvor Erlerntes in die Praxis überträgt.
Diese Zusatzqualifikation richtet sich laut §8 Abs. (11) Ergänzungsvertrag an alle Pflegekräfte, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung bei beatmeten und unbeatmeten Intensivpflegepatienten übernehmen. Bei erfolgreichem Abschluss wird das Zertifikat „Pflegefachkraft für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege“ erteilt.
Das Abschlusszertifikat wird vom Bildungsanbieter erteilt nachdem sämtliche Theorie- und Praxisteile erfüllt sind und ans zentrale CNI-Register gemeldet. Geplanter Zeitrahmen hierfür ist 12 Monate.
Ø Expertenqualifikation (mindestens 200 Zeitstunden)
– 140 Zeitstunden Unterricht einschließlich Erstellung der Facharbeit und schriftlicher Abschlussprüfung. Die Facharbeit kann von Teilnehmern im Rahmen der letzten Blockwoche präsentiert werden.
– Mindestens 60 Zeitstunden Praktika laut Praktikumskatalog
Diese Zusatzqualifikation richtet sich laut §8 Abs. (5) + (6) an Personen mit der Funktion „verantwortliche Pflegefachkraft“ in der Versorgung beatmeter und Intensivpflegepatienten in Pflegediensten mit mehr als 20 Beschäftigten. Bei erfolgreichem Abschluss wird das Zertifikat „Pflegeexperte für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege“ erteilt.
Geplanter Zeitrahmen hierfür ist 12 Monate.
Kursinhalte:
Basisqualifikation „Pflegefachkraft für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege“
Mindestumfang gesamt 120 Zeitstunden: mindestens 80 Zeitstunden Theorie (davon sind mindestens 50% in Präsenz zu geben), mindestens 50 Zeitstunden Praxis
Codierung der Referentenqualifikation:
Fachkrankenschwester / -pfleger AI 1
Atmungstherapeut/in 2
Lehrer/in für Pflegeberufe 3
Facharzt mit Beatmungserfahrung/FA für genannten Fachbereich 4
Person mit nachgewiesenen speziellen Kenntnissen auf diesem Gebiet 5
Unterrichtsthemen |
Geeignete Referenten |
UE á 45 Minuten |
||
Medizinisch-therapeutischer Block (22 Unterrichtseinheiten) |
Spezielle Krankheitslehre: |
|||
Pulmologie(Anatomie der Atmungsorgane, Physiologie der Atmung, Ventilation Perfusion Diffusion,Krankheitslehre: Obstruktion Restriktion, Erkrankungen der Lunge,Erkrankungen der Atempumpe) |
1,2,3,4,5 |
8 |
||
Kardiologie(Anatomie, Zusammenhänge pulmo-kardio, Blutkreislauf, Auswirkungenvon Druck im Thorax) |
1,2,3,4,5 |
2 |
||
Neurologie (Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie,Krankheitslehre: ALS, hoher Querschnitt,
|
1,2,3,4,5 |
8 |
||
Pädiatrie(Besonderheiten in der Anatomie, Atemwegsmanagement) |
1,2,3,4,5 |
2 |
||
Sauerstofftherapie (LTOT, Sauerstoffquellen, Berechnung des Gasvorrats) |
1,2,3,4,5 |
2 |
||
Grundlagen der Beatmung,
|
1,2,3,4,5 |
8 |
||
Gerätekunde (Beatmungsgerät, Hustenassistent, Inhalationsgerät, Atemgasheizung) |
1,2,3,4,5 |
4 |
||
Medizinisch-therapeutischer Block |
Besonderheiten der Heimbeatmung (Eigenverantwortung, Konflikt Patientenwille vs. Verordnung, Verhalten im Notfall) |
1,2,3,4,5 |
2 |
|
Tracheostomaversorgung und Kanülen-management(Cuff, Fensterung, subglotische Absaugung, Inlett, Phonation, Material, Komplikationen, TK Wechsel) |
1,2,3,4,5 |
8 |
||
Zwischensumme |
44 UE |
|||
Pflegerischer Themenblock (20 Unterrichtseinheiten) |
Pflegerische Versorgung und Besonderheiten in der Neurologie (Spezielle Pflege neurologisch Erkrankter) |
1,2,3,5 |
6 |
|
Pflegerische Versorgung und Besonderheiten in der Palliativversorgung (Prinzipien der Palliativversorgung, Kontaktmöglichkeiten bei Bedarf,
|
1,2,3,5 |
2 |
||
Sekretmanagement (Aktive und passive Atemgasbefeuchtung, Inhalation, medikamentöse Sekretolyse,
|
1,2,3,5 |
6 |
||
Ernährung des Intensivpatienten (Ernährungsstrategien in der AI, Begriffe: Normo.- Hochkalorisch, Besonderheiten bei Kindern) |
1,2,3,5 |
6 |
||
Schmerzmanagement (Prinzipien des Schmerzmanagements, Ansprechpartner, Kontakt bei Bedarf) |
1,4,5 |
2 |
||
Atemtherapeutische Maßnahmen (Atemtrainer, PEP Systeme, manuelle Techniken) |
2,3,5 |
4 |
||
Hygiene |
1,2,3,5 |
6 |
||
Notfallmanagement |
1,2,3,5 |
4 |
||
Rechtliche Aspekte (MPG Grundlagen, Delegation, Patientenverfügung Grundlagen) |
1,3,5 |
4 |
||
Zwischensumme |
40 UE |
|||
Psychosozialer Themenblock (6 Unterrichtseinheiten) |
EthikÜberleitungsmanagementAngehörigenintegration, Bewältigungsstrategien (Coping) |
1,3,5 |
6 |
|
Altersspezifische oder generalistische Themen |
Einzelabsprache |
16 UE |
||
Abschlussprüfung: Mischung aus mindestens 20 Fragen in Multiple-Choice oder Freitextform durch den Bildungsanbieter. Mindestens 50% müssen korrekt beantwortet sein |
2 UE |
|||
Mindest-Gesamtstundenzahl: |
108 UE = 80 Zeitstunden |
|||
Praktikumskatalog:
Der Teilnehmer sucht sich eigenständig aus nachfolgendem Katalog Praktikumsstellen aus und lässt diese vom Praktikumsgeber mit der Angabe der geleisteten Stunden abzeichnen. Insgesamt muss der Teilnehmer 40 Stunden Praktikum nachweisen und legt die Nachweise unaufgefordert vor. Fehlzeiten sind nicht vorgesehen. Das Praktikum ist vollumfänglich zu absolvieren. Praktikumsgeber für den ambulanten Zeitanteil kann das eigene Unternehmen sein. Teil der Praktika ist die Anfertigung eines Praxistransferberichts. In diesem soll das erworbene Sachverständnis aus einem der Praktikumseinsätze dargestellt werden. Für die Erstellung dieses Berichts werden 5 Zeitstunden aus dem Praktikumszeitraum angerechnet.
Praktikumsgeber |
Stundenzahl |
Stempel Unterschrift |
|
Ambulantes oder Klinisches Praktikum (40 Zeitstunden) |
Außerklinische Beatmungsinstitution, auch pädiatrische (WG; organisierte Wohneinheit) |
||
Häusliche Beatmungspflege 1:1 |
|||
Betreutes Wohnen mit Beatmungspatienten |
|||
Stationäre Pflegeeinrichtung mit Beatmungspatienten |
|||
Weaningzentrum |
|||
Beatmungszentrum |
|||
Klinik mit internistischer Intensivstation |
|||
Klinik mit Kinderintensivstation |
|||
Klinik mit Weaningstation |
|||
Klinik mit interdisziplinärer (Kinder-) Intensivstation |
|||
GESAMT 40 Stunden |
Expertenqualifikation „Pflegeexperte für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege“
Mindestumfang 200 Zeitstunden: 140 Zeitstunden Theorie (davon sind mindestens 50% in Präsenz zu geben), mindestens 60 Zeitstunden Praxis
Codierung der Referentenqualifikation:
Fachkrankenschwester / -pfleger AI 1
Atmungstherapeut/in 2
Lehrer/in für Pflegeberufe 3
Facharzt mit Beatmungserfahrung 4
Person mit nachgewiesenen speziellen Kenntnissen auf diesem Gebiet 5
Die UE nach dem Querstrich gibt die Anzahl der altersspezifischen d.h. pädiatrischen Themen an.
Unterrichtsthemen |
Geeignete Referenten |
UE |
|
Medizinisch-therapeutischer Block (70 Unterrichtseinheiten, davon 14 UE altersspezifische oder generalistische Inhalte) |
Krisen- und Belastungssituationen |
1,2,3,5 |
4 /2 |
Spezielle Krankheitslehre (Pulmologie, Kardiologie, Pädiatrie, Neurologie), Häufige Krankheitsbilder der jeweiligen Fachrichtungen. |
1,2,3,4,5 |
22 / 4 |
|
Sauerstofflangzeittherapie |
1,2,3,4,5 |
2 |
|
Grundlagen der Beatmung, Besonderheiten der Heimbeatmung, einschl. Gerätekunde und Beatmungszugänge Beatmungsüberwachung |
1,2,3,5 |
26 / 6 |
|
Tracheostomaversorgung und Kanülenmanagement |
1,2,3,5 |
8 / 2 |
|
Versorgung bei Weaningversagen nach Langzeitintensivtherapie (Langzeitweaning/Prognose) |
1,2,3,4,5 |
8 |
|
Zwischensumme |
70 UE/14 |
||
Pflegerischer Themenblock (48 UE, davon 8 UE für altersspezifische oder generalistische Inhalte) |
Pflegerische Besonderheiten in der Neurologie und Palliativversorgung |
1,3,5 |
8 / 3 |
Sekretmanagement |
1,2,3,5 |
4 |
|
Ernährung, Dysphagie |
1,2,3,5 |
8 / 2 |
|
Schmerzmanagement |
1,4,5 |
4 |
|
Atemtherapeutische Maßnahmen |
1,2,3,5 |
8 / 2 |
|
Hygiene |
1,2,3,5 |
6 |
|
Notfallmanagement, Qualitäts- und Risikomanagement |
1,2,3,5 |
4 |
|
Rechtliche Aspekte (z.B. Patientenverfügung, Medizinprodukte-gesetz) |
3,5 |
4 / 1 |
|
Zwischensumme |
46 UE/8 |
||
Psychosozialer Themenblock (40 UE) |
Gesprächsführung, Stressmanagement und Konflikt-management |
1,3,5 |
10 / 2 |
Ethik und Angehörigenintegration, |
1,3,5 |
10 / 4 |
|
Professionelles Rollenverständnis und Bewältigungsstrategien |
1,3,5 |
8 / 2 |
|
Überleitungsmanagement |
1,2,3,5 |
4 |
|
Personal- und Organisationsentwicklung |
3,5 |
8 |
|
Zwischensumme |
40 UE/6 |
||
Schwerpunkthemen des Bildungsträgers,u.a. die Möglichkeit zurmündliche Präsentation der Facharbeit (10 Minuten Präsentation + 5 Minuten Diskussion) |
10 |
||
Fallbezogene Facharbeit |
18 |
||
Abschlussprüfung: Mischung aus mindestens 30, maximal 40 Fragen in Multiple-Choice und Grafiken. Mindestens 50% müssen korrekt beantwortet sein.Wird zentral vom CNI gestellt, korrigiert und bewertet |
2 |
||
Gesamtstunden |
186 UE (davon 28 mit generalistischem Inhalt) = 140 Zeitstunden |
Praktikumskatalog:
Der Teilnehmer sucht sich eigenständig aus nachfolgendem Katalog Praktikumsstellen aus und lässt diese vom Praktikumsgeber mit der Angabe der geleisteten Stunden abzeichnen. Der Bildungsanbieter überprüft, ob die gewählten Praktikumsstellen den Anforderungen entsprechen. Insgesamt sind 60 Stunden Praktikum nachweisen. Der Teilnehmer legt die Nachweise unaufgefordert vor. Fehlzeiten sind nicht vorgesehen. Das Praktikum ist vollumfänglich zu absolvieren. Die Praktikumsgeber für den ambulanten Bereich oder eine Einrichtung dürfen jedoch nicht zum eigenen Unternehmen/Unternehmensgruppe gehören:
Praktikumsgeber |
Stundenzahl mind. 60 Stunden gesamt |
Stempel Unterschrift |
|
Mindestens 2/3 der Zeitstunden klinisch unter fachlicher Anleitung |
Intensivmedizinische Reha |
||
Weaningzentrum |
|||
Zentrum für außerklinische Beatmung |
|||
Interdisziplinäre/Internistische (Kinder-) Intensivstation |
|||
Maximal 1/3 der Zeitstunden ambulant oder in einer Einrichtung |
Wohngemeinschaft, organisierte Wohneinheit, betreutes Wohnen |
||
Stationäre Pflegeeinrichtung mit Beatmungs- und Intensivpflege |
|||
Außerklinische (Kinder-) Intensivpflege, jedoch nicht im eigenen Unternehmen! |
|||
GESAMT 40 + 20 = 60 |