CNI fordert den Bundestag auf, die außerklinische Intensivversorgung von der geplanten Vergütungsobergrenze und vom Hilfsmittelabschlag auszunehmen.
Albstadt, 22. Juni 2026
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drucksache 21/6130), zu dem der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute anhört, gerät die Versorgung beatmeter und intensivpflegebedürftiger Menschen unter Druck. Der Entwurf erfasst in § 132l SGB V ausdrücklich die außerklinische Intensivpflege: Er deckelt die Vergütung auf die Veränderungsrate der Grundlohnsumme – 2027 bis 2029 sogar mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt – und streicht zugleich die vollständige Refinanzierung der Tariflöhne.
„Das Gesetz verpflichtet diese Dienste weiter zu Tariflöhnen und verbietet zugleich, sie zu refinanzieren“, sagt Nadya Klarmann, 1. Vorsitzende der CNI. „Bei rund 80 Prozent Personalkostenanteil ist die Vergütungsobergrenze keine Wirtschaftlichkeitsvorgabe, sondern eine Defizitgarantie.“
Die CNI verweist auf das Missverhältnis von Einsparung und Folgen: Das Einsparziel aus der Streichung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Kranken- und Intensivpflege beziffert der Entwurf auf 130 Millionen Euro für 2027 – weniger als 0,04 Prozent der GKV-Ausgaben. „Wer hier kürzt, spart nicht“, so Klarmann. „Er verlagert die Versorgung in den teuersten Sektor des Systems – ins Krankenhaus. Ein Intensivbett kostet die Solidargemeinschaft ein Vielfaches der Versorgung zu Hause.“
Besonders betroffen ist die auf Kinder spezialisierte Intensivversorgung. Ein zusätzlich vorgesehener Vergütungsabschlag von drei Prozent auf Hilfsmittel (§ 127 SGB V) trifft versorgungskritisches Beatmungszubehör, das nicht aufschiebbar und nicht ersetzbar ist. „Für beatmete Kinder gibt es regional kaum Ausweichanbieter“, warnt Klarmann. „Wenn spezialisierte Dienste aufgeben, verlieren Familien ihre Versorgung – ersatzlos.“
Auch die Hilfsmittelversorgung trifft der Abschlag empfindlich. „Die Hilfsmittel werden gleich zweimal gekürzt – beim Preis und bei der erlaubten Steigerung. Bei Beatmungszubehör sind die Margen ohnehin dünn. Drei Prozent klingen klein, aber sie sind der Punkt, ab dem sich eine aufwendige Einzelversorgung nicht mehr rechnet – und irgendwann geben Versorger diese Fälle ab“, sagt Frank Edel, 2. Vorsitzender der CNI.
Die Lage ist angespannt: Nach Auswertung des Arbeitgeberverbands Pflege waren von Januar 2023 bis Juli 2024 über 1.000 Pflegeeinrichtungen von Insolvenz, Schließung oder Leistungseinschränkung betroffen. Die CNI hat dem Gesundheitsausschuss eine Stellungnahme mit konkreten, im Gesetzeswortlaut ausformulierten Änderungsvorschlägen übermittelt: Tariflich gebotene Personalkosten von der Vergütungsobergrenze ausnehmen und versorgungskritische Hilfsmittel vom Abschlag freistellen.
Der Zeitplan lässt jetzt Spielraum: Die abschließende zweite und dritte Lesung im Bundestag wurde verschoben – statt am 26. Juni soll der Bundestag erst am 10. Juli entscheiden. Die Koalition begründet das ausdrücklich damit, die Ergebnisse der Anhörung auszuwerten und das Gesetz noch zu präzisieren. „Diese Zeit muss genutzt werden“, sagt Klarmann. „Unsere zwei Änderungsvorschläge sind im Gesetzeswortlaut ausformuliert und sofort einsetzbar. Es braucht keine neue Prüfung, nur eine Entscheidung.“
Über die CNI
Die CNI – Fachgesellschaft Competenz Netzwerk außerklinische Intensivversorgung e. V. vereint bundesweit rund 40 Mitgliedsunternehmen – Pflegedienste der außerklinischen Intensivpflege, spezialisierte Hilfsmittel-Provider und Bildungsanbieter –, die zusammen rund 3.000 beatmungs- und intensivpflegebedürftige Menschen versorgen.
Kontakt: Nadya Klarmann, 1. Vorsitzende · vorstand@cni-net.de · www.cni-net.de
