Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) soll ab 2027 jährlich rund 16,3 Milliarden Euro einsparen. Die ambulante Pflege und die Hilfsmittelversorgung tragen davon einen Anteil, der weit über ihre Größe im Gesundheitssystem hinausgeht.
Im Fachartikel der CNI: eine Bestandsaufnahme der konkreten Maßnahmen, der wirtschaftlichen Folgen für Pflegedienste und Provider sowie der politischen Kalkulation dahinter — mit allen §§-Verweisen, Zahlen und Quellen.
Themen im Detail:
- Streichung der Tarifrefinanzierungs-Pflicht (§§ 132a, 132l SGB V) und ihre Folgen für die ambulante Pflege
- Vierfachbelastung der Hilfsmittel-Provider durch § 127 SGB V
- Eingriffe in die Versicherten-Leistungen — Familienversicherung, Zuzahlungen, Festbeträge
- Disproportionalität und politische Kalkulation
