Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird am 22. Juni 2026 im Gesundheitsausschuss des Bundestages angehört. Bis dahin entscheidet sich, ob die Refinanzierung der Tariflöhne in der ambulanten Pflege gestrichen und Hilfsmittelvergütungen pauschal um drei Prozent gekürzt werden.
Zwei Tage später, am 24. Juni, soll das Kabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschließen. Während die Öffentlichkeit fast nur über das PNOG redet, geht das BStabG als Erstes durchs Parlament — und beide drücken dieselbe Stelle: Das BStabG kappt die Refinanzierung, das PNOG setzt ab 2027 zusätzlich die Tariftreuepflicht aus. Deshalb zählt jetzt die Anhörung am 22. Juni.
Wer schreibt, fällt auf. Eine fertige Mail-Vorlage tut es nicht — Massenmails erkennen die MdB-Büros sofort und ordnen sie als Schablonen ein. Eine persönliche Email aus dem eigenen Wahlkreis mit eigener Versorgungsgeschichte kommt durch.
Die CNI hat dafür eine Aktionsseite gebaut: In zwei Klicks generiert sie eine Email, die direkt an Ihre zuständigen Wahlkreis-MdB geht — mit den richtigen Argumenten, den passenden Empfängerlisten (Direkt, CC, BCC) und Platz für Ihre persönliche Geschichte.
Neun Perspektiven stehen zur Auswahl:
- Pflegedienst-Betreiber
- Hilfsmittel- und Homecare-Provider
- AKI-Patient
- Angehörige von Erwachsenen mit AKI
- Angehörige von Kindern mit AKI
- Pflegebedürftige mit ambulanter Versorgung
- Pflegende Angehörige
- Sorgende Angehörige
- Gesetzlich Versicherte
Bitte teilen Sie die Aktion mit Ihrem Netzwerk — Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten, Familien, Kolleg:innen. Jede Stimme zählt vor dem 22. Juni.
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Material zum Teilen: Bilder, Banner und Status-Kärtchen für WhatsApp, Social Media und E-Mail-Signatur gibt es hier zum Herunterladen.
